Vereine

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Volltext

Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.

Ansprechpunkt

An das zuständige Amtsgericht.

Kosten

Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

§§ 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Hinweise (Besonderheiten)

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.