Zuständigkeits·finder:
Leistungen von A bis Z
Wo erledige ich was?
Wer ist zuständig für mich?
Der Zuständigkeits·finder hilft Ihnen, Informationen zu finden.
Die Ämter erledigen dann für Sie Ihre Anfragen.
Zum Beispiel
- Ich will heiraten.
- Ich will in eine neue Wohnung umziehen.
Dann sagt mir der Zuständigkeits·finder:
- Welches Amt ist dafür zuständig?
- Welcher Mit·arbeiter ist dafür auf dem Amt zuständig?
- Wie und wann erreiche ich den zuständigen Mit·arbeiter?
- Welche Unter·lagen brauche ich?
- Was muss ich bezahlen?
Sie müssen 2 Informationen eingeben.
- Schreiben Sie in das Such·feld, was Sie suchen.
Zum Beispiel: Personal·ausweis.
- Wählen Sie nun Ihren Wohn·ort aus.
Sie können auch auf einen Buchstaben klicken.
Dann werden Ihnen alle Leistungen angezeigt, die mit diesem Buchstaben anfangen.
Klicken Sie auf SUCHEN.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Ampeln): Störung melden
Volltext
Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen (beispielsweise beschädigte oder nicht mehr vorhandene Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder) können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.
Ansprechpunkt
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Onlinedienste
Weitere Informationen