Inhalt

Waffenbestand im Kreis Ostholstein leicht angestiegen

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Entgegen dem bisherigen Trend ist der Waffenbestand gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,45 Prozent auf 15.344 angestiegen.

Dennoch zeigt das Waffenkontrollkonzept des Kreises Ostholstein Wirkung, denn seit dem Jahr 2010 ist der Anteil an registrierten Waffen um 16 Prozent gesunken. Zudem sinkt ebenfalls die Zahl der Waffenbesitzer kontinuierlich. Im Jahr 2016 waren noch 2.880 Waffenbesitzer im Kreis Ostholstein registriert. Das bedeutet einen Rückgang um 46,9 Prozent seit 2010. Insbesondere konnten Altbesitzer durch den direkten Kontakt häufig zur Abgabe des Waffenbesitzes bewegt werden. Außerdem wurden im vergangenen Jahr bei der Waffenbehörde des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung des Kreises insgesamt 142 Waffen zur Vernichtung abgegeben. Diese Waffen, sowie auch abgegebene Munition, werden regelmäßig dem Landeskriminalamt zur Vernichtung zugeführt.

Im zurückliegenden Jahr wurden 396 Vorortkontrollen durchgeführt. In 96 Fällen wurden Beanstandungen bei der Waffenaufbewahrung mit dem registrierten Waffenbestand festgestellt. Aufgrund gravierender Mängel wurden insgesamt 49 Ordnungswidrigkeiten angezeigt und in 10 Fällen Strafanzeige erstattet. Insgesamt ist jedoch bei den Beanstandungen ein Rückgang von knapp 6 Prozent zu verzeichnen.

Die festgestellten Mängel bei der Waffenaufbewahrung sowie in den Waffenbeständen der Waffenbesitzer belegen die Notwendigkeit der Kontrollen durch die Waffenbehörde des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung. Für Waffenbesitzer, die ihre Waffen sowie Munition freiwillig abgeben möchten, besteht nach wie vor die Möglichkeit, dies bei der Waffenbehörde des Kreises Ostholstein zu tun. Sofern der gesamte Bestand aufgelöst wird, erfolgt dies kostenfrei, ansonsten fällt lediglich eine geringe Gebühr pro Waffe an.

Die Waffenbehörde appelliert nochmals an die Waffenbesitzer: Wer bisher eine sichere Waffenaufbewahrung noch nicht nachgewiesen hat, sollte dies umgehend tun. Einzelheiten hierzu und zu den Anforderungen an Waffenräume finden Sie hier.