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Geflügelpestausbruch im Kreis Plön - Schutz und Überwachungszone auch im Kreis Ostholstein

In Blekendorf gibt es Hühner.
Die Hühner sind in einem Stall.
In dem Stall ist jetzt die Geflügelpest ausgebrochen.
Das heißt: Es gibt die Krankheit jetzt dort.

Es gibt eine Sperrzone.
Die Sperrzone hat einen inneren Bereich und einen äußeren Bereich.
Der innere Bereich ist 3 Kilometer groß.
Der äußere Bereich ist 10 Kilometer groß.
Der Kreis Plön liegt in der Sperrzone.
Auch Teile vom Kreis Ost·holstein liegen in der Sperrzone.
Der Kreis Ost·holstein hat eine Verfügung erlassen.
In der Verfügung steht:
Es gibt eine Sperrzone.
In der Sperrzone darf man keine Tiere halten.
Die Gemeinde Wangels liegt in der inneren Schutz·zone.
Die Gemeinden Harmsdorf, Kasseedorf, Mal·ente und Schönwalde liegen in der Überwachungs·zone.
Für die beiden Zonen gibt es Regeln:

    • Man muss den Tier·bestand anzeigen.
    • Man darf die Tiere nicht aus der Schutz·zone bringen.
    • Man darf keine Vögel mitnehmen.
    • Man darf keine Eier von den Tieren mitnehmen.
    • Man darf keine Bruteier von den Tieren mitnehmen.
    • Man muss Sicherheits·maßnahmen für die Bio·sicherheit machen.

Es gibt ein Verbot für Veranstaltungen mit Vögeln:

    • Man darf keine Geflügelausstellungen haben.
    • Man darf keine Geflügelmärkte haben.
    • Man darf keine Veranstaltungen ähnlicher Art haben.

Die Allgemeinverfügung ist bis zu einem bestimmten Zeit·punkt gültig.
Dann ist die Allgemeinverfügung nicht mehr gültig.
Sie machen trotzdem etwas, was in der Allgemeinverfügung steht?
Dann können Sie eine Strafe bekommen.
Die Strafe ist bis zu 30.000 Euro.

Autor: Die Pressesprecherin, 21.12.2023 
Quelle: Kreis Ostholstein