Haltung von Nutztieren: Anzeige

Ihr Wohnort

Ansprechpunkt

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).

Onlinedienste

Erforderliche Unterlagen

Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name,
  • Anschrift,
  • Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen: Anzahl der Bienenvölker),
  • Nutzungsart der Tiere und
  • Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort).

Kosten

In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Frist

Die Anzeige muss vor Beginn der Tierhaltung erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

  • §§ 26 Abs. 1, 45 Abs. 1 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV),
  • § 1a Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV),
  • § 2 Abs. 1 Fischseuchenverordnung (FischSeuchV).