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Führerschein-Umtausch: Wichtige Fristen für die Geburtsjahrgänge 1953 - 1980

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Der Kreis Ostholstein appelliert erneut an alle Führerscheininhaberinnen und -inhaber der Jahrgänge 1953-1980, die noch im Besitz eines grauen oder rosa Papierführerscheins sind, diesen umzutauschen.

Bis zum 19.01.2025 müssen alle Führerscheine, die vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht sein. Es handelt sich dabei um die grauen und rosa Papierführerscheine, auch als „Lappen“ bekannt.

Betroffen sind alle Geburtsjahrgänge von 1953-1980.

Alle Personen, die vor 1953 geboren wurden, haben für den Umtausch noch bis zum Jahr 2033 Zeit.

Um lange Wartezeiten und unnötigen Stress zu vermeiden, empfiehlt die Führerscheinstelle allen Betroffenen, bereits jetzt ihren Führerschein umzutauschen.

So einfach geht’s:

  1. Einen Termin online über die Internetseite der Führerscheinstelle (www.kreis-oh.de/führerscheinstelle) vereinbaren oder über den QR-Code.
QR-Code Führerscheinumtausch

2. Zum Termin den gültigen Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung), den alten Führerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitbringen. Falls der alte Führerschein nicht vom Kreis Ostholstein ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift benötigt. Diese stellt die Führerscheinstelle des alten Führerscheins aus.

3. Warten, bis der neue Führerschein von der Bundesdruckerei hergestellt und direkt nach Hause geschickt wird. Den alten Führerschein gibt es nach der Entwertung zurück.