Anzeige ortsfeste Amateurfunkstelle mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr Entgegennahme
Rechtsgrundlage
§9 Abs. 1 BEMFV
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
- Anzeige ortsfeste Amateurfunkstelle mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr Entgegennahme
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
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