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Deutschland-Schulticket (»Bildungsticket«) im Kreis Ostholstein

Antragstellung ab 02.09.2024 möglich.

In Schleswig-Holstein können ab dem kommenden Schuljahr 2024/25 für alle Vollzeit-Schülerinnen und -Schüler an öffentlichen und privaten sowie allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, die gemäß der regionalen Bewilligungsreglungen keinen Anspruch auf eine vollfinanzierte Fahrkarte haben, ein Deutschlandticket unter Zuzahlung eines Eigenanteils in Höhe von 29 Euro erhalten.

Für die Zeit vom 01.08.2024 bis zum 31.12.2024 gilt:

Für den Übergangszeitraum vom 01.08.2024 bis zum 31.12.2024 kann über ein Online-Formular beim Kreis Ostholstin ein Zuschuss zu den Kosten des Deutschland-Tickets in Höhe von monatlich 20,00 € beantragt werden.
Der bewilligte Zuschuss gilt auch rückwirkend für den August.
Der Antrag kann ab 02.09.2024 gestellt werden; ausschließlich online (Formular folgt).
Das Onlineverfahren dauert nur wenigen Minuten.

Der Schüler/die Schülerin muss sein Deutschland-Ticket auf den üblichen Vertriebswegen selbständig erwerben. Infos zum Erwerb des Deutschland-Tickets erhalten Sie auf der Webseite der NAH.SH: https://www.nah.sh/de/fahrkarten/deutschlandticket/bestellung/ 

Ab dem 01.01.2025 gilt:

Sofern das "Deutschland-Schuticket" über das Jahr 2024 hinaus bezogen werden soll, ist es zum 31.12.2024 zu kündigen und muss über das Online-Antrags-Verfahren (kurz „OLAV“) rechtzeitig  zum 01.01.2025 neu beantragt werden. 

Wer kann das Deutschland-Schulticket bekommen?

Häufig gestellte Fragen - Antworten

Wer ist berechtigt:

Alle Schüler:innen mit Hauptwohnsitz im Kreis Ostholstein, sofern sie in der Zeit vom 01.08.2024 bis 31.12.2024 eine öffentliche oder private Schule (ggf. auch außerhalb des Kreises)  besuchen und innerhalb dieses Zeitraums ein Deutschlandticket besitzen. Auch Berufsschüler:innen sind berechtigt, sofern es sich um ein Berufsschulverhältnis in Vollzeit handelt.

Wie hoch ist der Zuschuss des Kreises:

Der Zuschuss beträgt 20,00 € mtl., er wird monatlich ausgezahlt.

Ab wann kann die Antragstellung erfolgen:

Die Antragstellung kann über diese Webseite ab dem 02.09.2024 erfolgen. Es ist auch möglich, den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend zu stellen (spätestens am 31.12.2024). Eine Bezuschussung ist rückwirkend maximal für den Zeitraum vom 01.08.2024 bis zum 31.12.2024 möglich.

Welche Unterlagen muss ich einreichen:

Über das Online-Formular auf dieser Webseite sind folgende Unterlagen hochzuladen:

  • Antragsformular
  • Screenshots (digitales D-Ticket) oder Foto (Chipkarte) des D-Tickets
  • Schulbescheinigung

Was passiert bei einem Schulwechsel:

Bei einem Schulwechsel wird der Zuschuss weitergezahlt. Eine Meldung über einen Schulwechsel an den Kreis ist nicht erforderlich.

Was passiert bei einem Wohnortwechsel:

Bei einem Wohnortwechsel innerhalb des Kreises Ostholstein wird der Zuschuss weitergezahlt. Eine Mitteilung an den Kreis ist nicht erforderlich. Bei einem Umzug in einen Ort außerhalb des Kreises Ostholstein ist ab dem Zeitpunkt des Umzugs ein Antrag bei dem Wohnort Kreis zu stellen. Der Kreis Ostholstein ist über einen Umzug an einen Ort außerhalb des Kreises umgehend zu informieren.

Was passiert, wenn ich mein D-Ticket innerhalb des Antragszeitraum kündige:

Der anteilige Zuschuss wird für die Zeit ab dem auf die Kündigung folgenden Monat durch den Kreis zurückgefordert. Daher ist bei einer Kündigung des Abos der Kreis umgehend zu informieren.

 

Weitere Informationen werden laufend über diese Webseite bekanntgeben.

Für Rückfragen nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: bildungsticket@kreis-oh.de 

19.07.2024