Corona: Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zum Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen vom 10.04.2021
Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zum Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen vom 10.04.2021, Anlage 1, Anlage 2
*Hinweis
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 10.04.2021.