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Aufstallungsgebot für Geflügel im Kreis Ostholstein

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Zum Schutz vor der Geflügelpest ordnet der Kreis Ostholstein die Aufstallung von Geflügel an. Zeitgleich wird die Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln verboten. 

Im Kreis Ostholstein gibt es bislang noch keinen Nachweis des H5N8-Erregers. In den angrenzenden Kreisen Plön und Segeberg wurden in amtlichen Proben eines verendeten Wildvogels bzw. eines verendeten Hausgeflügels das Virus der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) festgestellt. Um die Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel zu vermeiden, hat der Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit des Kreises Ostholstein die Stallpflicht für das gesamte Kreisgebiet per Allgemeinverfügung angeordnet.

Ab sofort gilt Folgendes:

I. Im gesamten Gebiet des Kreises Ostholstein dürfen Hühner, Truthühner,

Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse

(Geflügel) ausschließlich

1. in geschlossenen Ställen oder

2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge

gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von

Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung),

gehalten werden.

II. Die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln ist im gesamten

Gebiet des Kreises Ostholstein verboten.

Hier finden Sie den volständigen Text der Allgemeinverfügung und weitere Informationen zum Thema Geflügelpest.