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Aufstallungsgebot für Geflügel in weiten Teilen des Kreisgebiets aufgehoben 

Autor/in: Der Pressesprecher
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Hühner, Enten und Gänse dürfen größtenteils endlich wieder nach draußen. Die aufgrund der Geflügelpest verhängte Stallpflicht ist ab Freitag den 25. März, für weite Teile des Kreises Ostholsteins aufgehoben.

Weiterhin im Stall bleiben muss das Hausgeflügel in Risikogebieten entlang der Ostseeküste in einem Abstand von 3000 Metern und in einem Radius von 500 Metern um die Binnengewässer: Dieksee, Kellersee, Barkauer See, Ruppersdorfer See, Hemmelsdorfer See und Großer Plöner See sowie in einigen Rastgebieten für Wildvögel.

Möglich sind die Lockerungen, da seit Ende Januar dieses Jahres die nachgewiesenen Fälle von Geflügelpest im Kreis Ostholstein stark zurückgegangen sind. Der Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit hat die Lage daher neu bewertet.

Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen bleiben im gesamten Kreisgebiet aber zunächst ab weiterhin verboten. 

Auch die im November 2021 vom Land Schleswig-Holstein angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen (Hygienevorschriften) sind weiterhin in Kraft und strikt zu beachten. Dazu gehören Regelungen zu Reinigung und Desinfektion, zu Schutzkleidung beim Betreten von Geflügelhaltungen, ein landesweites Verbot des Handels über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen und mobile Geflügelhändler sowie weitergehende Buchführungspflichten für alle Geflügelhalter – auch wenn es nur ein Hobby nebenbei ist.

Die aufgehobene Stallpflicht bedeutet allerdings keine vollständige Entwarnung. Mit weiteren erkrankten Wildvögeln und einem daraus folgenden Risiko der Übertragung auf Hausgeflügel ist zu rechnen.

Der Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit warnt daher ausdrücklich, dass die Geflügelpest noch nicht zum Erliegen gekommen ist und appelliert an das eigenverantwortliche Handeln aller Geflügelhalter, gerade im Außenbereich darauf zu achten, Wildvögel nicht durch offene Futter- und Wasserstellen anzulocken. Es wird außerdem dazu geraten, in der Nähe von bekannten Wildvogelrastplätzen das Hausgeflügel auf freiwilliger Basis im Stall zu belassen. Auch wenn sich die Lage momentan entspannt hat, kann sie sich doch jederzeit ändern. Geflügelhalter sollten sich daher weiterhin informieren.

Den vollständigen Text der neuen Allgemeinverfügung einschl. der Karte und weitere Informationen zum Thema Geflügelpest sind unter www.kreis-oh.de zu finden.