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Geflügelpestausbruch im Kreis Plön - Schutz und Überwachungszone auch im Kreis Ostholstein

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. In einer Legehennenhaltung in der Gemeinde Blekendorf im Kreis Plön wurde gestern (20.12.2023) der Ausbruch der Geflügelpest (HPAI, hochpathogene Aviäre Influenza) amtlich festgestellt.

Um den Ausbruchsbestand wurde daher eine Sperrzone eingerichtet, die aus einer inneren Schutzzone mit einem Mindestradius von 3 Kilometern und einer äußeren Überwachungszone mit einem Mindestradius von 10 Kilometern besteht. Die Schutz- und Überwachungszone erstrecken sich neben dem Kreis Plön auch auf Teile des Kreises Ostholstein. Aufgrund des Ausbruchs wurde vom Kreis Ostholstein eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Einrichtung der Sperrzone vorsieht. Von der inneren Schutzzone betroffen sind Teile der Gemeinde Wangels. Die Überwachungszone erstreckt sich zudem über Teile der Gemeinden Harmsdorf, Kasseedorf, Malente und Schönwalde.

Für die beiden Zonen wurden die folgenden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet: Anzeigepflicht des Tierbestandes, Absonderung der gehaltenen Tiere zum Schutz vor dem Kontakt mit Wildvögeln und Einträgen, Verbringungsverbot von Vögeln, Eiern, Bruteiern und sonstigen Erzeugnissen, die von Geflügel stammen. Zudem müssen Maßnahmen zur Biosicherheit eingehalten werden.

Die Allgemeinverfügung befindet sich auf der Website des Kreises Ostholstein. Auch sind Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln, insbesondere Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art verboten. Die Allgemeinverfügung gilt bis zur Aufhebung. Verstöße gegen die angeordneten Maßnahmen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden.