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Kreis Ostholstein schreibt sein Abfallwirtschaftskonzept für die Jahre 2024 - 2028 fort

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Der Kreis Ostholstein ist gesetzlich verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen und es alle fünf Jahre fortzuschreiben. Das Abfallwirtschaftskonzept dient als internes Planungsinstrument. Es beschreibt jeweils für fünf Jahre die derzeitige Situation der Abfallwirtschaft in Ostholstein, formuliert abfallwirtschaftliche Ziele und legt mögliche Maßnahmen fest. Der Kreis Ostholstein hat die Aufgabe der Abfallentsorgung auf den Zweckverband Ostholstein (ZVO) übertragen, die Fortschreibung des Konzeptes erfolgt daher in enger Abstimmung mit dem Zweckverband.

Die Fortschreibung wurde durch eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Frühjahr 2023 begleitet, einige Anregungen aus diesem Beteiligungsprozess sind in das fortgeschriebene Konzept eingeflossen.

In der vom Kreistag im Dezember beschlossenen Fassung des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Jahre 2024 bis 2028 wurden der abfallrechtliche Hintergrund, die Grundlagen des Abfallwirtschaftskonzept, die Entsorgungssituation und die Abfallmengenentwicklung in Ostholstein auf aktuelle Veränderungen hin angepasst.

Größere Überarbeitungen haben die Bereiche „Maßnahmen und Ziele der Abfallwirtschaft in Ostholstein“ und „Nachweis der Entsorgungssicherheit“ erfahren.

Insbesondere wurden die Maßnahmen und Ziele der Abfallwirtschaft um die aktuellen Herausforderungen erweitert. Hier enthält das Konzept u.a. neue Kapitel zum Klimaschutz und zur Digitalisierung, darüber hinaus aber auch erweiterte Ausführungen zur Verbesserung der Bioabfallqualität sowie den vorhandenen Wertstoffpotentialen im Restabfall.

Das fortgeschriebene Konzept kann auf der Internetseite des Kreises Ostholstein unter www.kreis-oh.de aufgerufen werden.