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Kreis bietet Beratungsgespräche zur Einbürgerung an

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Das Land Schleswig-Holstein will mehr Menschen zur Einbürgerung motivieren. Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Integration.  Gefördert vom Land setzt der Kreis Ostholstein die Einbürgerungskampagne bis Ende 2021 im Kreisgebiet um. 

Ziel der Kampagne ist es, über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Einbürgerung zu informieren. Neben der Information über Flyer und die Internetseite des Kreises, bietet die Ausländerbehörde des Kreises zukünftig individuelle Beratungsgespräche zur Einbürgerung an.

Rückblickend ist bereits ein Anstieg der Einbürgerungszahlen zu verzeichnen. In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl von Einbürgerungen fast verdreifacht. Ließen sich im Jahr 2010 noch 49 Personen in Ostholstein einbürgern, waren es 2015 bereits 90 und im letzten Jahr schon 142. Die Einbürgerungsinteressierten kommen aus allen Ländern der Welt. Aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen wird in diesem Jahr allerdings eine wesentlich geringere Anzahl erwartet, die aber voraussichtlich im nächsten Jahr wieder steigen wird. Besonders häufig haben sich im Kreis Ostholstein in den letzten fünf Jahren Briten, dicht gefolgt von Menschen mit polnischer und türkischer Staatsangehörigkeit für die Einbürgerung entschieden.

Die Gründe für eine Einbürgerung sind vielfältig. Manchen ist es ein Bedürfnis, ihrer emotionalen Verbundenheit mit ihrem Leben in Deutschland auch rechtlich Ausdruck zu verleihen. Für andere steht das aktive und passive Wahlrecht im Vordergrund. Weitere Gesichtspunkte können sein, dass andere Familienmitglieder bereits deutsche Staatsangehörige sind oder auch die Möglichkeit als Deutsche oder Deutscher unkomplizierter und vielfach ohne Visum zu verreisen.

Zwei Mal im Jahr veranstaltet der Kreis Ostholstein Einbürgerungen im Rahmen einer kleinen Feierstunde. Neben den Neubürgern sind dazu auch Familienangehörige und Freunde eingeladen. Wer nicht solange warten möchte, kann sich auch außerhalb dieser Veranstaltung einbürgern lassen. Aufgrund der derzeitigen Corona-bedingten Einschränkungen wird in diesem Jahr voraussichtlich keine Einbürgerungsfeier mehr stattfinden.

Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung

•          8 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt

•          Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung

•          Aufenthaltsrecht nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

•          Lebensunterhalt ist gesichert ohne Sozialleistungen nach SGB II oder XII.

•          Bereitschaft die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben

•          Keine oder nur geringfügige Verurteilung aufgrund einer Straftat

•          geklärte Identität

•          ausreichende Sprachkenntnisse (z.B. B1-Zertifikat, dt. Schulabschluss)

•          Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (z.B. Einbürgerungstest, dt. Schulabschluss)