Inhalt

Landrat Sager verabschiedet langjährigen Kreisjägermeister und ernennt Nachfolger

Autor/in: Der Pressesprecher
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Landrat Reinhard Sager hat heute (7. Dezember) im Eutiner Kreishaus Gustav Hogreve nach 20 Jahren als ehrenamtlichen Kreisjägermeister verabschiedet. Sager sprach Hogreve für seine langjährigen Verdienste um das Jagdwesen seinen Dank und seine Anerkennung aus. „Auch als Bindeglied zwischen der Jägerschaft und der Verwaltung haben Sie während Ihrer Tätigkeit hervorragende Dienste geleistet“, unterstrich Ostholsteins Landrat. Weiter betonte er, die Aufgaben eines Kreisjägermeisters seien vielseitig und verantwortungsvoll. Hogreve habe diese stets gewissenhaft und kompetent wahrgenommen und die Verwaltung in jagdspezifischen Belangen außerordentlich hilfreich unterstützt.

Der Bankangestellte Gustav Hogreve gehört der Kreisjägerschaft Eutin seit 46 Jahren an. Hier war er viele Jahre im Vorstand tätig (u.a. ab 1988 für 12 Jahre als Schatzmeister, danach bis 2001 als stellvertretender Vorsitzender und Begrünungsobmann). Darüber hinaus war Hogreve über viele Jahre Pächter eines Jagdbezirks. Gustav Hogreve war stellvertretender Kreisjägermeister in der Zeit von 2001 bis 2006 und von 2011 bis 2016. Das Amt des Kreisjägermeisters hatte er mehrfach inne, von 2006 bis 2011 und zuletzt seit 2016.

Zum neuen Kreisjägermeister ernannte Landrat Sager den bisherigen Stellvertreter Thies Rickert. Der Landwirt und Unternehmer ist Eigentümer einer Eigenjagd und Hegeringleiter. In der Zeit von 2008 bis 2016 bekleidete er das Amt des Vorsitzenden der Kreisjägerschaft Oldenburg. Er nahm bereits seit 2016 die Aufgaben des stellvertretenden Kreisjägermeisters wahr.

Der neue stellvertretende Kreisjägermeister ist Hans-Heinrich Jaacks aus Pansdorf.

Jaacks ist bereits seit vielen Jahren Mitglied in der Jägerprüfungskommission des Kreises und engagiert sich insbesondere im Bereich des Hundewesens. Weiterhin ist er Pächter einer Gemeinschaftsjagd.

Im Kreis Ostholstein gibt es die Besonderheit, dass es seit der Kreisgebietsreform in Schleswig-Holstein im Jahre 1970 - und damit der Zusammenlegung der ehemaligen Kreise Oldenburg und Eutin – immer noch zwei Kreisjägerschaften gibt. Bei der Wahl des Kreisjägermeisters und seines Stellvertreters ist vor diesem Hintergrund stets darauf geachtet worden, dass je ein Vertreter aus dem Nord- und Südkreis dieses Amt gemeinsam im Wechsel ausfüllen. Aufgrund der unterschiedlichen jagdlichen Struktur im Kreis Ostholstein soll diese bewährte Aufgabenteilung auch unter Federführung des neuen Kreisjägermeisters beibehalten werden.

Hintergrund:

Der Kreisjägermeister wird nach dem Landesjagdgesetz auf fünf Jahre bestellt. Zu seinen Aufgaben gehört vor allem die Beratung der Jagdbehörde des Kreises in allen jagdlichen Fragestelllungen, die eine langjährige und intensive jagdliche Erfahrung voraussetzen. Beispiele dafür sind:

  • Angelegenheiten der Jagdhege und -pflege bei Angliederungen und Abrundungen von Jagdbezirken, Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen
  • Vergrämungsabschüsse in der Schonzeit nach Bundesjagdgesetz § 27 zur Verhinderung übermäßigen Wildschadens
  • Verstöße gegen den Abschussplan, das Landesjagdgesetz, das Tierschutzgesetz sowie das Landesnaturschutzgesetz
  • organisatorische Unterstützung beim Verbraucherschutz (z.B. Dunker`scher Muskelegel) oder bei Seuchenprävention (z.B. Afrikanische Schweinepest)

Der Kreisjägermeister ist auch Mitglied des Jagdbeirates, in dem Vertreter der Grundeigentümer, der Landwirtschaft, der Waldbesitzer, der Forstwirtschaft sowie ein Vertreter des Forstamtes und des Naturschutzes vertreten sind. Der Jagdbeirat muss u.a. sein Einvernehmen zu den Abschussplänen für das Damwild erteilen. In diesen Plänen wird die Zahl der zu erlegenden Tiere nach Alter und Geschlecht vorgegeben. Erst nach dem Einvernehmen des Jagdbeirates setzt dann die Jagdbehörde den Abschussplan mit der zu erlegenden Stückzahl fest. Diese Abschussvorgabe ist für die Revierinhaber als ein zu erfüllender Mindest-/Pflichtabschuss verbindlich. Sollte es tatsächlich einmal notwendig sein, könnte der Abschuss durch von der Behörde beauftragte Jäger zwangsweise durchgesetzt werden.

Der Kreisjägermeister führt außerdem den Vorsitz im Prüfungsausschuss für die Abnahme der Jägerprüfung.

Die Kreisjägermeister gehören darüber hinaus zum erweiterten Präsidium des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein und nehmen an Besprechungen der Obersten Jagdbehörde in Kiel teil.