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Landrat Timo Gaarz fordert Verlässlichkeit von der Landesregierung

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum 2. Bundesnachtragshaushalt 2021 hat auch unmittelbare Auswirkungen auf den Haushalt des Kreises Ostholstein. Auf der Grundlage dieses Haushalts haben der Bund und das Land in den letzten Jahren finanzielle Zusagen zugunsten der Kommunen gemacht. Diesen Haushalt hat das Bundesverfassungsgericht nun für nichtig erklärt. Die Landesregierung hat sich noch nicht konkret zu den Folgen des Urteils für seine gegebene Zusagen geäußert.

„Der Kreis Ostholstein gerät in eine gewaltige finanzielle Schieflage, wenn das Land seine Zusagen nicht einhält“, sagt Landrat Timo Gaarz, da auch der Kreis Ostholstein auf der Grundlage dieser Zusagen seine mittelfristige Finanzplanung für die kommenden Jahre vorgenommen hat.

Der nunmehr vorliegende vorläufige Finanzerlass des Landes Schleswig-Holstein vom 25. Januar 2024 führt zu einer weiteren Änderung im Haushalt des Kreises Ostholstein: Durch den Erlass sinken die Primärerträge des Kreises aus den Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage für das Jahr 2024 um ca. 8,3 Mio. €. Die Deckungslücke im Kreishaushalt steigt dadurch auf eine Summe von ca. 22,2 Mio. €, anstelle von 13,9 Mio. €, von der der Kreis Ostholstein noch im Dezember ausging.

„Das Land und seine Gemeinden, Städte und Kreise bilden eine Verantwortungsgemeinschaft. Ich erwarte daher, dass sich das Land Schleswig-Holstein durch das Einhalten seiner finanziellen Zusagen dieser Verantwortung stellt und den Kommunen so entsprechende Planungssicherheit ermöglicht“, so Landrat Gaarz weiter.