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Verhalten bei positiven Corona-Tests oder Corona-Erkrankungen während der Feiertage

Autor/in: Die stellv. Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Für den Fall, dass während oder zwischen den Feiertagen Personen positiv auf das Corona-Virus getestet werden (PCR-Test, Schnelltest, Selbsttest), gilt im Kreis Ostholstein weiterhin eine Absonderungspflicht. Betroffene Personen haben sich dann unverzüglich zu isolieren und den Kontakt zu anderen Personen zu meiden. Bei positiven Selbst- oder Schnelltests ist ein PCR-Test vornehmen zu lassen. Die Isolation ist bis zum Bekanntwerden des PCR-Testergebnisses beizubehalten. Ist das PCR-Testergebnis negativ, ist keine Absonderung / Isolation mehr erforderlich.

Das positive Testergebnis einschließlich der Name und die Erreichbarkeit der getesteten Person ist dem Fachdienst Gesundheit unter der E-Mail-Adresse buergertelefon-oh@kreis-oh.de mitzuteilen. Dieser nimmt dann jeweils Kontakt zu den betroffenen Personen auf. Dies kann aufgrund der hohen Auslastung unter Umständen ein paar Tage in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen und Verhaltensempfehlungen befinden sich auf der Internetseite des Kreises Ostholstein (www.kreis-oh.de).