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Landrat Timo Gaarz fordert Verlässlichkeit von der Landesregierung

Eutin.
Das Bundes·verfassungs·gericht hat ein Urteil gemacht.
Das Urteil ist über den 2. Nachtragshaushalt von 2021.
Der Nachtragshaushalt ist ein Haushalt vom Bund.
Der Nachtragshaushalt ist für das Jahr 2021.
Der Nachtragshaushalt ist für das Geld vom Bund.
Ein Teil des Geldes soll in die Kommunen gehen.
Das Bundes·verfassungs·gericht sagt:
Der 2. Nachtragshaushalt von 2021 ist nicht gut.
Die Landes·regierung muss jetzt sagen:
Was passiert mit dem Geld für die Kommunen?
Das Geld war auch für die Kommunen gedacht.
Die Landes·regierung muss jetzt sagen:
Warum darf das Geld nicht an die Kommunen gehen?
Und was passiert mit dem Geld für die Kommunen?
Die Landes·regierung hat noch keine Antwort auf diese Fragen gegeben.

Der Land·rat von Ost·holstein heißt Timo Gaarz.
Der Land·rat sagt:
Das Land Schleswig-Holstein muss Geld an den Kreis Ost·holstein geben.
Sonst kann der Kreis Ost·holstein nicht gut arbeiten.
Der Land·rat sagt auch:
Das Geld vom Land Schleswig-Holstein ist wichtig für den Kreis Ost·holstein.
Der Kreis Ost·holstein hat das Geld für die Arbeit im nächsten Jahr gebraucht.
Aber jetzt gibt es ein Problem mit dem Geld vom Land Schleswig-Holstein.
Am 25. Januar 2024 hat das Land Schleswig-Holstein eine neue Regel gemacht.
Die Regel heißt: Finanzerlass.
Durch die Regel bekommt der Kreis Ost·holstein weniger Geld vom Land Schleswig-Holstein.
Der Land·rat sagt:
Das Land Schleswig-Holstein muss das Geld geben.
Der Land·rat sagt auch:
Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein sind zusammen wichtig.
Alle müssen zusammen arbeiten.
Dann können alle gut arbeiten.
Und dann können alle gut planen.
Deshalb muss das Land Schleswig-Holstein auch das Geld geben.


Autor: Die Pressesprecherin, 12.02.2024 
Quelle: Kreis Ostholstein